Die Indidaktionsklärung im Rahmen von Sprechstunden können ohne Antrag und Überweisung erfolgen. Die Kosten werden über die Krankenkassen ( gesetzliche und private Kassen) getragen. Bei der Indikation für eine Psychotherapie werden die Kosten übernommen, wenn sie im Einvernehmen von Behandler*in und Patient*in nach einer Phase der Probatorik (Erprobung) bei der zuständigen Kasse beantragt und begründet werden. Jede Behandlung erfolgt im Rahmen von bewilligten Kontingenten als Kurzzeit oder Langzeitpsychotherapie. Jede/r Patient/in verpflichtet sich, die verabredeten Termine so zuverlässig wie möglich einzuhalten, nicht wahrgenommene Termine verursachen Kosten, die die Kassen nicht tragen. Daneben kann es im bestimmten Rahmen auch Behandlungen geben, die durch andere Kostenstellen bezahlt werden ( Opferschutz z.B. ). Selbstzahlung kann auch erfolgen. Mehrere Psychotherapeutische Behandlungen dürfen nicht parallel durchgeführt werden. Wir führen nur Behandlungen im persönlichen Kontakt und keine Online- Psychotherapien durch.