Richtlinienverfahren
Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse) sowie die systemische Psychotherapie sind sogenannte Richtlinienverfahren. Sie sind als “wissenschaftlich anerkannt” und “wirtschaftlich” eingestuft worden und werden  von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt, wenn eine Behandlungsnotwendigkeit besteht und ein Antrag gestellt genehmigt wurde. ( siehe auch den Punkt Sprechstunde und Kostenübernahme) Dazu ist es im ambulanten Bereich immer notwendig, dass sich Behandler*in und Patient*in kennengelernt haben und beiderseits eine Entscheidung für eine Psychotherapie erfolgt ist. Leider bekommen viele anfragende Patient*innen derzeit keine zeitnahe Behandlung, da die Kapazitäten unserer Praxen begrenzt sind. Wir tun unser Bestes, jedoch legen wir auch großen Wert darauf, dass Behandlungen so lange und so sorgfältig durchgeführt werden, wie es den Patient*innen und ihren Problemen angemessen ist.  Zeit ist eines unserer höchsten Güter, die wir allen Patient*innen in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen.

Nach der Entscheidung eines an seelischen Problemen leidenden Menschen, eine Psychotherapie zu machen, muss er sich für ein Therapieverfahren entscheiden. Nicht jedes Verfahren passt zu jedem Menschen. Um einen ersten Überblick über Psychotherapieverfahren zu erhalten, verweisen wir auf www.therapie.de, was uns freundlicherweise gestattet wurde. Des Weiteren verweisen wir auf www.psych-info.de.

Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die von Psychotherapeuten durchgeführte Heilbehandlungen ist nur in wenigen anderen Ländern der Welt so klar zugunsten der psychisch kranken Patienten und ihrer Therapeuten geregelt wie in Deutschland.